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Maßgefertigte und halb-maßgefertigte Orthesen (Orthesenhalbfabrikate) sind orthopädische Hilfsmittel, die mehrere Funktionen haben, z. B. die fehlende Funktion des Fußhebermuskels („Fallfuss“) auszugleichen, eine Instabilität des Sprunggelenks zu kompensieren oder eine Fehlstellung des Beins zu korrigieren. Eine Orthese kann entweder statisch oder dynamisch sein (Tamarack, NeuroSwing usw.).

Herstellung

Maßgefertigte Orthesen werden vollständig in unserer Werkstatt hergestellt, unter Verwendung einer Kopie des Beins des Patienten.
Halb maßgefertigte Orthesen werden anhand eines Standardrohlings hergestellt, dem der Orthopädieschuhmacher die für den Patienten erforderlichen Anpassungen hinzufügt.

Materialien

Für die Konstruktion unserer maßgefertigten Orthesen verwenden wir Leinen- und Basaltfasern, da diese Materialien die Gesundheit der Person, die sie verarbeitet, schützen. Das verwendete Epoxidharz ist auf Wasserbasis und BPA-frei.
Wir bieten unseren Patienten Stoffe mit verschiedenen Mustern und Farben an, so dass jeder seine Orthese individuell gestalten kann.

Kosten und Kostenübernahme

Maßgefertigte und halb-maßgefertigte Orthesen müssen immer von einem Arzt, entweder einem Hausarzt oder einem Facharzt, auf Rezept verschrieben werden.
Sie werden von der Invalidenversicherung übernommen, wenn der erste Antrag vor dem Rentenalter gestellt wird. In diesem Fall hat die Person einen erworbenen Anspruch, der ohne Altersgrenze verlängert wird.
Benötigt eine Person erstmals im Rentenalter eine maßgefertigte oder halbmaßgefertigte Orthese, übernimmt die Grundversicherung die Kosten. Im Falle eines Unfalls werden maßgefertigte und halb maßgefertigte Orthesen von der Unfallversicherung übernommen.